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Kommentar zur Entscheidung Nr. 35630 vom 2023: Die Abnormitäten bei der Qualifizierung des Sachverhalts

Die Entscheidung Nr. 35630 vom 16. Mai 2023 des Kassationsgerichts bietet wichtige Denkanstöße zum Thema der Qualifizierung des Straftats und zu den prozessualen Abnormitäten. In diesem Fall hielt das Gericht die Entscheidung eines Richters, einen Angeklagten freizusprechen und gleichzeitig die Akten an die Staatsanwaltschaft für eine neue Qualifizierung des Sachverhalts zu übermitteln, nicht nur für unangemessen, sondern sogar für abnorm.

Der Kontext der Entscheidung

Der vorliegende Fall entstand aus einem Urteil des Gerichts von Padua, das den Angeklagten, SM, vom ihm zur Last gelegten Verbrechen freigesprochen hat. Allerdings ordnete es auch die Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft zur möglichen Qualifizierung des Sachverhalts an. Das Kassationsgericht hob diese Entscheidung ohne Rückverweisung auf und betonte, dass sie eine unzulässige Rückkehr zu Beginn der Ermittlungen darstellte, wodurch das Prinzip "non bis in idem", also das Verbot einer doppelten Verfolgung für denselben Sachverhalt, verletzt wurde.

Freispruch- Entscheidung - Gleichzeitige Übermittlung der Akten an die Staatsanwaltschaft, damit sie in Bezug auf denselben Sachverhalt anders qualifiziert vorgeht - Abnormität - Vorhandensein - Gründe. Es ist abnorm, da es eine unzulässige Rückkehr des Verfahrens in die Ermittlungsphase bewirkt, wenn der Richter anstelle einer Qualifizierung des angefochtenen Sachverhalts, die ihm gemäß Art. 521, Abs. 1, der Strafprozessordnung gestattet ist, den Angeklagten vom ihm zur Last gelegten Verbrechen freispricht und gleichzeitig die Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft für die mögliche Ausübung der Strafverfolgung in Bezug auf denselben Sachverhalt, der anders qualifiziert wird, anordnet, zumal die neu formulierte Anklage mit dem rechtskräftigen Freispruch in Konflikt geraten würde, was das Verbot einer doppelten Verfolgung für denselben Sachverhalt verletzt.

Die rechtlichen Implikationen der Entscheidung

Diese Entscheidung des Kassationsgerichts beleuchtet einige grundlegende Aspekte des italienischen Strafprozessrechts und bietet Denkanstöße zur Auslegung der Normen. Insbesondere legt Artikel 521, Absatz 1, der Strafprozessordnung fest, dass der Richter den angefochtenen Sachverhalt qualifizieren kann, jedoch den Angeklagten nicht freisprechen und gleichzeitig die Akten an die Staatsanwaltschaft für eine neue Anklage zurückgeben kann. Die Gründe für diese Abnormität liegen in der Notwendigkeit, die Stabilität der gerichtlichen Entscheidungen und die Wahrung der Rechte des Angeklagten zu gewährleisten.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Entscheidung Nr. 35630 vom 2023 des Kassationsgerichts eine wichtige Klarstellung zu den Grenzen der Qualifizierung des Straftats und zum Verbot einer doppelten Verfolgung dar. Sie bekräftigt das Prinzip, dass ein rechtskräftiger Freispruch respektiert werden muss und nicht durch neue Anklagen für denselben Sachverhalt in Frage gestellt werden kann. Diese Entscheidung trägt dazu bei, die Rechtssicherheit und den Schutz der Rechte der Angeklagten zu stärken, grundlegende Elemente für ein gerechtes und faires Rechtssystem.