Das kürzliche Urteil des Berufungsgerichts Palermo klärt die Anwendbarkeit der Verpflichtung zur Einreichung der Wohnsitzmitteilung im Präventionsverfahren und hebt die Notwendigkeit der Eile in den Berufungsverfahren hervor.
Art. 581 StPO Präventionsverfahren Rechtsprechung Strafrecht Urteil