Der Schadenersatz ist ein fundamentales rechtliches Instrument zum Schutz derjenigen, die einen ungerechtfertigten Schaden erleiden, und garantiert die Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung für die negativen Folgen von rechtswidrigem Verhalten oder schädlichen Ereignissen zu erhalten. In der Kanzlei Bianucci bieten wir spezialisierte rechtliche Unterstützung, um unsere Mandanten in jeder Phase des Prozesses zur Erlangung der gerechten Entschädigung zu begleiten.
Unser Engagement zielt darauf ab, die Rechte der Opfer zu schützen und konkrete Lösungen anzubieten, die die spezifischen Umstände jedes einzelnen Falls berücksichtigen, sowohl im zivilen als auch im strafrechtlichen Bereich.
Die Unterstützung derjenigen, die einen Schaden erlitten haben, bedeutet, Gerechtigkeit und Entschädigung zu gewährleisten und die grundlegenden Rechte von Personen und Unternehmen zu schützen.
Das italienische Recht unterscheidet verschiedene Kategorien von ersatzfähigen Schäden, von denen jede eine spezifische und gründliche Bewertung erfordert:
In der Kanzlei Bianucci analysieren wir jeden Fall sorgfältig und bieten umfassende rechtliche Unterstützung, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unser Ansatz umfasst:
Unser Ziel ist es, eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten, die den erlittenen Schaden vollständig widerspiegelt und dem Mandanten die verlorene Ruhe zurückgibt.
Das italienische Recht sieht eine Entschädigung für Vermögensschäden (z. B. medizinische Ausgaben oder entgangene Gewinne) und nichtvermögensrechtliche Schäden (z. B. moralische Leiden, biologische und reputationsschädigende Schäden) vor, sowie für zukünftige Schäden.
Die Verjährungsfristen variieren je nach Art des Schadens und der Verantwortlichkeit. In der Regel hat man 5 Jahre für außervertragliche Schäden und 10 Jahre für vertragliche Schäden.
Ja, die Kanzlei verwaltet alle Beziehungen zu den Versicherungsunternehmen, verhandelt, um angemessene Entschädigungen zu erzielen, und löst gegebenenfalls Streitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich.
Nicht unbedingt. Viele Fälle können durch außergerichtliche Verhandlungen mit den beteiligten Parteien oder den Versicherungsunternehmen gelöst werden, wodurch Zeit und Kosten des Verfahrens vermieden werden.
Ja, die Kanzlei bietet Unterstützung zur Erlangung von Entschädigungen für immaterielle Schäden und begleitet den Mandanten bei der Nachweisführung des erlittenen Schadens und der Beantragung einer angemessenen Entschädigung.