In der Kanzlei Bianucci sind Transparenz und Flexibilität grundlegend, um eine vertrauensvolle Beziehung und eine klare wirtschaftliche Verwaltung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Mandanten ein detailliertes Verständnis der Kosten und der Zahlungsoptionen zu bieten, die mit der angeforderten rechtlichen Unterstützung verbunden sind, insbesondere im Bereich der Schadenersatzforderungen.
Die Transparenz der Kosten und die Flexibilität bei den Zahlungen sind die Säulen unseres Kundenservice.
Der Kostenvoranschlag wird detailliert und einfach erstellt und bietet eine vorläufige Schätzung der mit dem spezifischen Fall verbundenen Kosten. Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an, um die Komplexität des Auftrags, die voraussichtlichen Gebühren und die operativen Modalitäten zu bewerten. Der Kostenvoranschlag wird erst nach Annahme durch den Mandanten verbindlich. Bei Fällen von Schadenersatzforderungen berücksichtigt jeder Kostenvoranschlag die Besonderheiten der Verfahren, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen aufgrund von medizinischer Verantwortung, Arbeitsunfällen oder Verkehrsunfällen.
Die Kanzlei Bianucci akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden, um den Bedürfnissen der Mandanten gerecht zu werden:
Für komplexe oder langwierige Aufträge können Ratenzahlungspläne vereinbart werden. Diese werden transparent festgelegt, wobei klare Beträge und Zeitrahmen definiert werden, um die wirtschaftliche Sicherheit des Mandanten zu gewährleisten. In Fällen von Schadenersatzforderungen können Ratenzahlungen hilfreich sein, um komplexe Klagen zu bewältigen, wie z.B. bei schweren Verletzungen oder Fällen von Fehlbehandlung.
Die Zahlungsfristen werden direkt mit dem Mandanten vereinbart und an dessen Bedürfnisse angepasst. Etwaige Änderungen der veranschlagten Kosten werden umgehend mitgeteilt, um eine transparente und aktuelle Verwaltung zu gewährleisten.
Nein, der Kostenvoranschlag ist ein vorläufiges und nicht verbindliches Dokument bis zur Annahme durch den Mandanten.
Die Kanzlei akzeptiert Kreditkarten, Banküberweisungen, Schecks und Bargeld (im gesetzlichen Rahmen).
Ja, für komplexe Aufträge kann nach Genehmigung ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden.
Änderungen der Kosten werden umgehend mitgeteilt und mit dem Mandanten vereinbart.