Analyse des Urteils Nr. 1864 von 2025: Die Bedingungen für das Eingreifen des Garantiefonds des T.F.R.

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 1864 vom 27. Januar 2025, das vom Berufungsgericht Mailand erlassen wurde, bietet wichtige Klarstellungen hinsichtlich des Eingreifens des Garantiefonds der INPS zur Auszahlung des Abfindungsbetrags (T.F.R.) im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Dieses Thema hat eine grundlegende Bedeutung für die Arbeitnehmer, insbesondere wenn der Arbeitgeber nicht insolvent ist und das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wurde.

Der Kontext des Urteils

Nach dem Urteil setzt das Eingreifen des Garantiefonds voraus, dass die Existenz und Höhe der Forderung zuvor gerichtlich festgestellt wurde, bevor man die Unterstützung des Fonds anfordern kann. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er festlegt, dass auch wenn der Arbeitgeber nicht insolvent ist, eine formelle Feststellung der Forderung erforderlich ist.

Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Eingreifen des Garantiefonds des T.F.R. - Voraussetzungen - Arbeitgeber nicht insolvent - Gerichtliche Feststellung der Forderung - Notwendigkeit - Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht - Feststellung gegenüber den Gesellschaftern - Einziehung von Beträgen basierend auf dem Schlussbilanz der Liquidation - Irrelevanz. Das Eingreifen des Garantiefonds der INPS für die ausbleibende Auszahlung des T.F.R. setzt, auch wenn der Arbeitgeber nicht insolvent ist, die gerichtliche Feststellung der Existenz und Höhe der Forderung voraus, bevor ein Eingriff beantragt werden kann, sodass, wenn der Arbeitgeber ein aus dem Handelsregister gelöschtes Unternehmen ist, diese Feststellung gegenüber den Gesellschaftern, als deren Nachfolger, getroffen werden kann und sie folglich passive Legitimation besitzen, unabhängig von der tatsächlichen Einziehung von Beträgen basierend auf der Liquidationsbilanz des Unternehmens.

Die Voraussetzungen für das Eingreifen des Garantiefonds

Das Urteil hebt hervor, dass die Voraussetzungen für den Zugang zum Eingreifen des Garantiefonds der INPS präzise definiert sind. Hier sind die Schlüsselpunkte:

  • Notwendigkeit einer gerichtlichen Feststellung der Existenz und Höhe der Forderung.
  • Möglichkeit, eine solche Feststellung gegenüber den Gesellschaftern eines aus dem Handelsregister gelöschten Unternehmens zu treffen.
  • Die Gesellschafter werden als Nachfolger betrachtet und sind daher passiv legitimiert.

Diese Voraussetzungen unterstreichen die Bedeutung eines korrekten rechtlichen Verfahrens zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer, auch wenn sie mit Situationen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers konfrontiert sind.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 1864 von 2025 einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in Situationen der Zahlungsunfähigkeit darstellt. Es klärt, dass auch in Abwesenheit einer Insolvenz des Arbeitgebers eine gerichtliche Feststellung der Forderung erforderlich ist, um auf den Garantiefonds zugreifen zu können. Dieses Urteil bietet nicht nur eine klare Orientierung für die Arbeitnehmer, sondern legt auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Falle der Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister fest. Es ist unerlässlich, dass die Arbeitnehmer über diese Verfahren informiert sind, um ihre Rechte effektiv zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci