Urteil Nr. 1328 vom 2025: Schutz des italienischen Arbeitnehmers im Ausland

Das Urteil Nr. 1328 vom 20. Januar 2025, erlassen vom Kassationsgericht, stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis des sozialrechtlichen Schutzes italienischer Arbeitnehmer dar, die im Ausland tätig sind. Insbesondere betraf der zu prüfende Fall einen italienischen Staatsbürger, L. D. B., der in den Vereinigten Staaten für ein Unternehmen gearbeitet hatte, das von einem italienischen Unternehmen kontrolliert wurde. Das Gericht musste den Umfang des Artikels 7, Absatz 3, des Gesetzes Nr. 86 von 1975 prüfen, der die Washingtoner Konvention über soziale Sicherheit umsetzt.

Der Kontext des Urteils

Die zentrale Frage betraf die Anwendbarkeit der italienischen Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherung für italienische Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt sind. Nach der geltenden Rechtslage ist die Arbeit, die ein italienischer Staatsbürger in den Vereinigten Staaten verrichtet, durch die italienische Gesetzgebung abgedeckt, jedoch mit Einschränkungen. Das Gericht stellte klar, dass der Verweis auf ein Unternehmen, das von einem italienischen Unternehmen kontrolliert wird, als tatsächliche Voraussetzung und nicht als Faktor, der die Verantwortung des Arbeitgebers ändert, interpretiert werden muss.

Im Allgemeinen. Art. 7, Absatz 3, des Gesetzes Nr. 86 von 1975, das die Washingtoner Konvention zwischen Italien und den USA über soziale Sicherheit umsetzt, sieht vor, dass die in den Vereinigten Staaten von einem italienischen Staatsbürger in Diensten eines italienischen Arbeitgebers oder eines von einem italienischen Unternehmen kontrollierten Unternehmens geleistete Arbeit durch die italienische Gesetzgebung abgedeckt ist. Dies ändert jedoch nichts an der allgemeinen Regelung des Art. 2115 BGB, gemäß der der Arbeitgeber für die Beitragspflicht verantwortlich ist, da der Verweis auf die Arbeit in Diensten eines "von einem italienischen Unternehmen kontrollierten Unternehmens" lediglich als tatsächliche Voraussetzung für die Anwendung des italienischen Rechts relevant ist und nicht zur Identifizierung eines anderen Trägers der beitrags- und schadensrechtlichen Verpflichtungen dient.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil bekräftigt, dass die Verantwortung des Arbeitgebers im Bereich der Sozialversicherung unverändert bleibt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer für ein kontrolliertes Unternehmen arbeitet. Das bedeutet, dass italienische Unternehmen weiterhin die in der italienischen Gesetzgebung vorgesehenen Beitragspflichten einhalten müssen, auch wenn die Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt sind. Das Gericht hebt somit die Notwendigkeit einer strengen Anwendung der Vorschriften hervor und gewährleistet so einen angemessenen Schutz für italienische Arbeitnehmer.

  • Anerkennung des sozialrechtlichen Schutzes für Arbeitnehmer im Ausland.
  • Unveränderte Verantwortung des Arbeitgebers gemäß Art. 2115 BGB.
  • Wichtigkeit der korrekten Auslegung internationaler Vorschriften.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 1328 vom 2025 eine wichtige Klarstellung zum sozialrechtlichen Schutz italienischer Arbeitnehmer im Ausland. Es betont, dass trotz der Komplexität im Zusammenhang mit der Beschäftigung in kontrollierten Unternehmen das italienische Gesetz weiterhin festhält, den Arbeitnehmern ihre sozialrechtlichen Rechte zu garantieren. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte italienischer Arbeitnehmer, sowohl im Inland als auch im Ausland, dar.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci