Die Verordnung hebt die Bedeutung der vertraglichen Auslegung durch das Tatsachengericht hervor und die Grenzen der Revision vor dem Kassationsgericht, indem sie klarstellt, dass die Kritiken an der Auslegung spezifisch und begründet sein müssen.
Hermeneutik Kassation Schadensersatz vertragenliche Auslegung Zivilrecht