Wir erkunden die Bedeutung des Urteils Nr. 18232 von 2024 hinsichtlich der Grenzen der Rechtskraft und der Auswirkungen auf Bürgschaften und Anfechtungsklagen.
Der Kassationsgerichtshof präzisiert die Grenzen der Gläubigerverantwortung im Falle der unterlassenen Inanspruchnahme des Bürgen und stellt fest, dass der gute Glaube nicht ohne spezifische Einwendungen geltend gemacht werden kann.
Analyse der Verordnung Nr. 9789 von 2024 über die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bürgen durch den Hypothekengläubiger, wobei die Bedeutung von Art. 2911 BGB klargestellt wird.