Die kürzlich ergangene Verfügung des Kassationsgerichts, Nr. 16289 vom 12. Juni 2024, bietet wichtige Anregungen zur Verantwortung des Gläubigers im Falle der unterlassenen Inanspruchnahme eines Bürgen. Die Entscheidung, die vom Präsidenten C. De Chiara und dem Berichterstatter E. Campese erlassen wurde, reiht sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein und klärt einige grundlegende Aspekte der Bürgschaft und des Treu und Glaubens.
Im vorliegenden Fall stellte der Schuldner, M. R., das Verhalten des Gläubigers, I. M., infrage, weil dieser den Bürgen nicht in Anspruch genommen hatte. Das Gericht betonte, dass die unterlassene Inanspruchnahme an sich kein Verhalten darstellt, das gegen die Prinzipien von Treu und Glauben verstößt, es sei denn, es gibt spezifische Einwände gegen das Verhalten des Gläubigers. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er festlegt, dass der Schuldner allein für die Schulden verantwortlich bleibt.
Unterlassene Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger - Verhalten, das gegen Treu und Glauben verstößt - Unzulässigkeit - Schadensersatzanspruch des Schuldners - Ausschluss. Die unterlassene Inanspruchnahme eines Bürgen, in Abwesenheit spezifischer Einwände gegen das Verhalten des Gläubigers, kann an sich nicht als gegen die Prinzipien von Korrektheit und Treu und Glauben verstoßend qualifiziert werden, mangels einer Norm des Rechtsrahmens, die eine solche Verpflichtung vorsieht, sodass diese Umstände auch nicht als Grund für ein dem Gläubiger zuzuschreibendes Nichterfüllung geltend gemacht werden können, noch kann der Teil der Schuld, der durch den nicht in Anspruch genommenen Bürgen gesichert ist, als ungerechtfertigter schadensersatzfähiger Schaden gegenüber dem Schuldner angesehen werden, da dieser der einzige bleibt, der für die gesamte Schuld haftet, angesichts der Funktion der Bürgschaft als bloße Garantie einer fremden Schuld.
Dieses Urteil reiht sich in die italienische Rechtsprechung ein, die darauf abzielt, das Prinzip der Autonomie der Parteien im Bürgschaftsvertrag zu schützen. Insbesondere wies das Gericht auf Artikel 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches hin, der die Bürgschaft als Garantie einer fremden Schuld definiert, ohne zusätzliche Verpflichtungen für den Gläubiger in Abwesenheit spezifischer vertraglicher Bestimmungen zu schaffen.
Es ist interessant zu bemerken, wie sich das Gericht mit der europäischen Rechtsprechung in Einklang gebracht hat, laut der Treu und Glauben immer auf konkrete Tatsachenverhältnisse bezogen werden muss und nicht abstrakt verwendet werden kann, um die Handlungen eines Gläubigers anzufechten. In diesem Zusammenhang hebt das Urteil hervor, dass die Verantwortung des Schuldners durch die unterlassene Inanspruchnahme des Bürgen nicht verringert wird, da dieser ein rein garantistisches Subjekt bleibt.
Das Urteil Nr. 16289 vom 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der Bürgschaft dar und stellt klar, dass Treu und Glauben nicht geltend gemacht werden kann, wenn nicht spezifische Einwände vorgebracht werden. Diese Ausrichtung stärkt die Position des Gläubigers und hebt die Bedeutung einer korrekten Auslegung der geltenden Normen und Verträge hervor. Für Fachleute im Rechtssektor ist es entscheidend, diese Hinweise zu berücksichtigen, um die mit Bürgschaftsverträgen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten verbundenen Probleme bestmöglich zu bewältigen.
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Art. 45 ZPO Artikel 2051 Artikel 2087 BGB Arztfehler Arzthaftung ärztliche Fahrlässigkeit ärztliche Fehlverhalten ärztliche Haftung ärztliche Verantwortung ärztlicher Fehler Arztverantwortung Asbest Asbestexposition atypische Beweise atypische Gefahr Aufbewahrung Aufsicht Aufsichtspflicht Auftrag Aufträge Ausgleich auslegung Autobahnen Bauherrenhaftung Bauleiter Baumängel Bebauung Beförderte Befreiung Befristete Verträge Begründung Behandlungsfehler Beleidigung berechtigtes Vertrauen berufliche Haftung berufliche Verantwortung Berufshaftung Berufskrankheit Berufskrankheiten Berufung Berufungsakten Berufungsgericht Beschluss Beschluss 10720/2024 Beschluss 20351 Beschluss 20871 Beschwerde Besteuerung Beweis Beweise Beweislast Beweiswert Beweiswirkung billige Entschädigung Billigkeit biologischer Schaden Bluttransfusion Bluttransfusion Ablehnung Bluttransfusionen Bürgerliches Gesetzbuch Bürgschaft C.T.U. 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Geldstrafe geltend gemachte Ansprüche Gemeinde Gemeinde Gragnano Gemeindehaftung Gemeinschaftsrichtlinien Gemeinwohl Genehmigungen gerechte Entschädigung Gerechtigkeit Gericht von Catanzaro Gericht von Mailand gerichtliche Begründung gerichtliche Feststellung Gerichtsbarkeit Gerichtsbehörde Gerichtszuständigkeit Gesamtschuldnerische Haftung gesamtschuldnerische Schuldner Gesetz 104 Gesetz 194 Gesetz 210/1992 Gesetz 287/1990 Gesetzesdekret 81/2008 Gesetzesdekret Nr. 122 von 2005 Gesetzesdekret Nr. 81/2015 Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheit der Arbeitnehmer gesundheitliche Verantwortung Gesundheitsatteste Gesundheitshaftung Gesundheitskosten Gesundheitsministerium Gesundheitsrecht Gesundheitsverantwortung Gläubigerhaftung Gleichheit Grunderwerbsteuer Gynäkologe Haftpflicht Haftung Haftung ASL Haftung aus Verwahrung Haftung der Gemeinde Haftung der öffentlichen Verwaltung Haftung des Arbeitgebers Haftung des Fahrgastes Haftung des Gesundheitsministeriums Haftung für verwahrte Sachen Haftung im Gesundheitswesen Haftung öffentliche Einrichtung Haftung öffentlicher Einrichtungen Haftungsrecht Hauptstadt Rom Haustiere HCV HCV-Hepatitis Heizungsanlagen Hermeneutik Hersteller Hinterbliebenenrente HIV Höchstgrenzen für Garantien höhere Gewalt I.N.A.I.L. iatrogene Verletzung iatrogener Schaden illegale Beihilfen immaterielle Schäden immaterieller Schaden immaterielle_Schäden Immobilienkauf Immunität INAIL Indizienbeweis infiziertes Blut informierte Einwilligung informierte Zustimmung Insolvenz Instandhaltung öffentlicher Werke Invalidität Invaliditätsversicherung IRPEF ISTAT-Anpassung italienische Gesetze italienische Rechtsprechung IVASS Justizministerium Kasation Kassation Kassation 2023 Kassation 2024 Kassation. 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