Das sehr aktuelle Urteil des Kassationsgerichts hebt die Bedeutung hervor, ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Verantwortung des Arbeitgebers auch in Abwesenheit nachgewiesenen Mobbings zu betonen.
Die Verordnung des Kassationsgerichts klärt die Zuständigkeitsverteilung zwischen ordentlichen Richtern und Verwaltungsrichtern und bietet relevante Anregungen für öffentliche Angestellte im Falle von Mobbing und der Verantwortung des Vorgesetzten.
Die recente Verfügung des Kassationsgerichts präzisiert die Rolle des Arbeitgebers bei der Prävention von Belästigungen und die Verteilung der Beweislast im Falle von Schäden, die den Arbeitnehmern entstanden sind.