Die recente Verfügung des Kassationsgerichts präzisiert die Rolle des Arbeitgebers bei der Prävention von Belästigungen und die Verteilung der Beweislast im Falle von Schäden, die den Arbeitnehmern entstanden sind.
Arbeitgeberhaftung Beweislast Gesundheit am Arbeitsplatz Kassationsgericht Mobbing