Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 17955 vom 28.06.2024: Die Haftung des Bauunternehmers gemäß Art. 1669 BGB.

Die kürzliche Verordnung des Kassationsgerichts klärt die Bedingungen der Verantwortung des Bauherrn und des Veräußeren, wobei die Kontrollbefugnis und die rechtlichen Implikationen im Falle von Baumängeln hervorgehoben werden. Entdecken wir die Einzelheiten dieses wichtigen Urteils.