Beschluss Nr. 17955 vom 28.06.2024: Die Verantwortung des Bauunternehmers gemäß Art. 1669 BGB

Die Verantwortung des Bauunternehmers ist ein Thema von großer Bedeutung im italienischen Zivilrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Bauverträgen und dem Verkauf von Immobilien. Der Beschluss Nr. 17955 vom 28. Juni 2024 des Kassationsgerichts fügt sich in diese Debatte ein und klärt die Bedingungen der Verantwortung gemäß Art. 1669 BGB sowie die Ausdehnung dieser Verantwortung auch auf den Veräußerer. In diesem Artikel werden wir die Schlüsselpunkte dieses Urteils und dessen praktische Auswirkungen analysieren.

Der normative Kontext und die Verantwortung des Bauunternehmers

Der Artikel 1669 des italienischen Zivilgesetzbuches legt die Verantwortung des Bauunternehmers für Baumängel fest, die die Sicherheit oder Stabilität der Immobilie beeinträchtigen können. Laut dem betreffenden Beschluss hat das Gericht betont, dass der Verkäufer gemäß Art. 1669 BGB verantwortlich ist, wenn er die Befugnis behält, Anweisungen zu erteilen oder die Bautätigkeit zu überwachen, auch wenn er qualifizierte Personen wie Auftragnehmer oder Planer einsetzt.

Der Verkäufer ist gemäß Art. 1669 BGB verantwortlich, der die Befugnis zur Erteilung von Anweisungen oder zur Überwachung der Bautätigkeit Dritter beibehalten hat, auch wenn er sich qualifizierter Personen (Auftragnehmer, Planer, Bauleiter) bedient hat. Es obliegt ihm, den Nachweis zu führen, dass er keinerlei Befugnisse zur Anweisung oder Kontrolle über den Auftragnehmer hatte, auch im Ergebnis einer Ketten von Aufträgen, um die Vermutung der Zurechenbarkeit des schädigenden Ereignisses auf ein eigenes schuldhaftes Verhalten, auch gegebenenfalls unterlassend, zu überwinden.

Die Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts hebt verschiedene Auswirkungen für die Fachleute der Branche und für Verkäufer von Immobilien hervor. Die wichtigsten Überlegungen umfassen:

  • Beweislast: Der Verkäufer muss nachweisen, dass er keine Kontrollbefugnis über den Auftragnehmer hatte, um die Verantwortung zu vermeiden.
  • Ketten von Aufträgen: Auch bei verschiedenen Ebenen von Aufträgen kann der Verkäufer für Mängel verantwortlich gemacht werden, wenn er eine aktive Rolle bei der Überwachung beibehalten hat.
  • Schuldhaftes Verhalten: Das Urteil verstärkt das Konzept, dass Verantwortung auch aus Unterlassungen resultieren kann, nicht nur aus Akt der Nachlässigkeit.

Fazit

Das Urteil Nr. 17955 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt in der Definition der Verantwortung des Bauunternehmers und des Veräußers im Kontext von Bauverträgen dar. Es wird klargestellt, dass die Fähigkeit zur Kontrolle und Überwachung der Bautätigkeit eine entscheidende Rolle bei der Zuweisung der Verantwortung spielt. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass Verkäufer und Fachleute der Baubranche sich ihrer Verantwortlichkeiten und der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sind, die sich aus einer unzureichenden Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse ergeben können. Das Verständnis dieser Dynamiken kann helfen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine größere Sicherheit für Immobilienkäufer zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci