Die Verordnung Nr. 18636 von 2024 präzisiert die Zuständigkeit des italienischen Richters für Klagen auf vertragliche Haftung gegen Schweizer Kreditinstitute und hebt das Prinzip der Ausrichtung der Tätigkeit auf Italien hervor.
Gerichtsbarkeit Kreditinstitute Lugano-Konvention Verbraucher vertragliche Haftung