Die Entscheidung des Kassationsgerichts klärt die Verantwortung der öffentlichen Verwaltung im Falle des Ausbleibens des Abschlusses des Bebauungsvertrags und legt ein neues Kriterium für die Bewertung des ersatzfähigen Schadens fest.
alterum non laedere Bebauung ersatzfähiger Schaden Haftung öffentliche Verwaltung