Die recente Entscheidung des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur Schadensregulierung bei immateriellem Schaden im Falle von Berufskrankheiten und hebt die Notwendigkeit hervor, sowohl den terminalen biologischen Schaden als auch den katastrophalen Schaden zu berücksichtigen.
Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 16592 von 2019 bietet wichtige Hinweise zur Schadensregulierung bei Katastrophenschäden und zur Fairness der wirtschaftlichen Bewertung durch die Richter und hebt die Notwendigkeit hervor, das psychische Leid im Falle eines bevorstehenden Todes zu berücksichtigen.