Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Steuerfeststellung und Verdopplung der Fristen: Kommentar zur Verfügung Nr. 600 von 2025.

Wir analysieren die Verordnung Nr. 600 von 2025, die die Bedingungen für die Verdopplung der Fristen im Bereich der Steuerprüfung klärt und die Bedeutung der Strafanzeige im Steuerprozess hervorhebt.

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Urteil Nr. 27147 von 2023: Die Gleichwertigkeit zwischen Zivilklage und Strafanzeige.

Das Urteil Nr. 27147 von 2023 des Kassationsgerichts klärt die Gleichwertigkeit zwischen nicht widerrufener Zivilklage und Strafanzeige für die auf Strafanzeige verfolgbaren Straftaten nach der Cartabia-Reform und bietet wichtige Hinweise auf den Strafwillen der verletzten Person.

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Vertragsbetrug und Strafanzeige: Eine Analyse des Urteils Nr. 25134 aus dem Jahr 2023.

Das Urteil Nr. 25134 von 2023 des Kassationsgerichts klärt die Ansprüche auf Klage im Falle von Vertragsbetrug zum Nachteil von juristischen Personen und hebt die Überwachungsrolle bestimmter interner Personen innerhalb der Institution hervor.

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Analyse des Urteils Nr. 14352 von 2024: Der Insolvenzverwalter und die Legitimation zur Klage wegen Hausfriedensbruchs.

Das Urteil Nr. 14352 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Legitimation des Insolvenzverwalters, eine Klage wegen Hausfriedensbruchs einzureichen, und legt spezifische und relevante Kriterien zum Schutz des Vermögens des Insolvenzschuldners fest.

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Betrug und Strafantrag: Kommentar zum Urteil Nr. 15134 von 2024.

Das jüngste Urteil des Berufungsgerichts L'Aquila klärt das Recht auf Klage im Bereich Betrug und hebt die Legitimation auch für Personen hervor, die nicht der Getäuschte sind. Erfahren Sie mehr über diesen grundlegenden rechtlichen Aspekt.

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Urteil Nr. 9010 von 2024: Die Verdopplung der Fristen für die Steuerprüfung und die Bedingungen für den Verfall.

Wir analysieren das Urteil Nr. 9010 aus dem Jahr 2024, das die Fristen für den Verfall der steuerlichen Prüfung im Falle der Verpflichtung zur Strafanzeige klärt und die Nicht-Kumulierung mit der zweijährigen Frist, die im Gesetz vorgesehen ist, hervorhebt.