Die Verordnung des Kassationsgerichts vom 17. August 2023 klärt die Dynamik im Zusammenhang mit Lärmemissionen und dem Recht auf Schadensersatz für Gesundheitsschäden und hebt die Verantwortung des Eigentümers sowie die Grenzen des Beweises im Bereich der Lärmbelastung hervor.