Kommentar zur Verordnung Nr. 965 von 2025: Befreiung von den Gerichtskosten und Eigenzertifizierung

Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 965 vom 15. Januar 2025 des Berufungsgerichts von Salerno liefert wichtige Klarstellungen zur Befreiung von den Gerichtskosten, insbesondere hinsichtlich der Gültigkeit der Ersatzbescheinigungen. Dieses Urteil fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, in dem das Recht auf Befreiung von den Gerichtskosten für Personen gewährleistet ist, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, jedoch oft auf die Striktheit der bürokratischen Verfahren trifft.

Der normative Kontext

Gemäß Artikel 152 der Ausführungsbestimmungen der Zivilprozessordnung muss die Person, die die Befreiung von den Gerichtskosten beantragt, eine Erklärung vorlegen, die den Besitz eines Einkommens unterhalb der festgelegten Schwelle bescheinigt. Das Gericht betont in seiner Verordnung, dass diese Erklärung nicht zwangsläufig einem starren Schema folgen muss, sondern flexibel verfasst werden kann.

  • Das Fehlen einer spezifischen Angabe des Bezugsjahres für das Einkommen wird als irrelevant betrachtet.
  • Die Einreichung der Erklärung ist auch in der Nähe der Verhandlungstermine in der Berufung zulässig.
  • Die Verurteilung zu den Kosten, die in Ermangelung einer korrekten Bewertung der wirtschaftlichen Situation erlassen wird, wird als ohne gerichtliche Befugnis angesehen.

Analyse des Urteils

Befreiung im Falle der Niederlage gemäß Art. 152 Ausf. Best. ZPO - Ersatzbescheinigung - Verfahrensweise der Erstellung - Fehlen der spezifischen Angabe des Jahres, auf das sich das Einkommen bezieht - Irrelevanz - Gründe - Einreichung der Erklärung in der Nähe der Verhandlung in der Berufung - Zulässigkeit - Verurteilung zu den Kosten dennoch erlassen - Folgen. Im Hinblick auf die Befreiung von den Gerichtskosten gemäß Art. 152 Ausf. Best. ZPO muss die Ersatzbescheinigung nicht nach einem starren und vorgegebenen Schema erstellt werden, sodass auch eine Erklärung ohne spezifische Angabe des Jahres, auf das sich der Besitz eines Einkommens unterhalb der gesetzlichen Schwelle bezieht, für den Zweck geeignet ist (da sich dieser Bezug auch implizit aus dem Wortlaut der genannten Bestimmung ableiten lässt, die dem "Jahr vor der Einleitung des Verfahrens" Bedeutung beimisst), noch hat die Tatsache, dass die Erklärung nur in der Nähe der Berufungsverhandlung eingereicht wurde, eine ausschließende Bedeutung, da die Wirksamkeit der Eigenzertifizierung auf das gesamte Verfahren, auf das sie sich bezieht, verstanden werden muss; folglich ist die Verurteilung zu den Kosten als in einer Situation mangelnder gerichtlicher Befugnis erlassen zu betrachten.

Diese Maxime hebt die Notwendigkeit hervor, die Bestimmungen so zu interpretieren, dass das Recht auf Befreiung von Gerichtskosten gewährleistet wird, und übermäßige Formalismen zu vermeiden. Das Gericht legt Wert auf den Inhalt statt auf die Form und gewährleistet so einen gerechteren Zugang zur Justiz.

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 965 von 2025 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer zugänglicheren Justiz dar, in der die Bürokratie die Rechte der Bürger nicht behindert. Die erforderliche Flexibilität bei der Erstellung der Eigenzertifizierungen und die Berücksichtigung des gesamten Verfahrens für die Wirksamkeit der Erklärungen sind Elemente, die in vielen Situationen den Unterschied ausmachen können. Dieses Urteil lädt dazu ein, darüber nachzudenken, wie sich das Recht entwickeln kann und muss, um den sich ständig ändernden sozialen und rechtlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci