Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 29492 von 2019 bietet wichtige Anhaltspunkte zur Entschädigungsfähigkeit von immateriellen Schäden im Falle von Krankheit und Tod, indem es die Unterschiede zwischen biologischem, katastrophalem und terminalem Schaden sowie die Auswirkungen der Verjährung analysiert.