Der Kassationsgerichtshof präzisiert die Grenzen der Gläubigerverantwortung im Falle der unterlassenen Inanspruchnahme des Bürgen und stellt fest, dass der gute Glaube nicht ohne spezifische Einwendungen geltend gemacht werden kann.
Bürgschaft Gläubigerhaftung Treu und Glauben Urteil des Kassationsgerichts Zivilrecht