Wir analysieren das Urteil Nr. 9460 vom 9. April 2024, das die Anwendbarkeit des Art. 2560 BGB im Falle der Abtretung eines Unternehmenszweigs und die Voraussetzungen für die zivilrechtliche Haftung des Versicherers klärt.
Art. 2560 BGB. deliktsrechtliche Verantwortung Übertragung eines Unternehmenszweigs Urteil 9460