Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Haftung des Verwalters: Kommentar zum Urteil Nr. 51452 von 2023

Das recente Urteil Nr. 51452 von 2023 klärt die Pflichten des Verwalters von Vermögenswerten in Bezug auf die Fahrlässigkeitshaftung und hebt hervor, dass auch jemand, der nicht Eigentümer ist, für schädliche Ereignisse verantwortlich gemacht werden kann.