Haftung des Verwalters: Kommentar zum Urteil Nr. 51452 von 2023

Das Urteil Nr. 51452 vom 12. September 2023, erlassen vom Kassationsgericht, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich des Zivilrechts dar, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Verwalters von Gütern. In diesem Fall wurde der Betreiber eines Agriturismo zur Verantwortung für die fahrlässige Tötung einer Kundin gezogen, die aufgrund des Zusammenbruchs des Zauns eines Areals gestürzt ist. Das Gericht hat festgestellt, dass der Nutzer eines Gutes, auch wenn er nicht der Eigentümer ist, für Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht werden, haftbar gemacht werden kann.

Die Garantiestellung des Verwalters

Das Gericht hat das Prinzip der "Garantiestellung" angewendet, das in Artikel 40, Absatz 2, des Strafgesetzbuchs enthalten ist, welches besagt, dass derjenige, der ein Gut nutzt, als Verwalter betrachtet wird und daher die Pflicht hat, schädliche Ereignisse zu verhindern. Das bedeutet, dass der Verwalter die Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Gutes melden muss, indem er mit der erforderlichen Sorgfalt handelt. In diesem Fall hat der Verwalter die Pflicht, das Areal sicher zu halten und die Nutzer über mögliche Gefahren zu informieren.

Garantiestellung - Vorhandensein - Quelle - Verwaltung des Areals - Nutzung "uti dominus" - Ausreichend - Fallkonstellation. Im Bereich der Haftung für Fahrlässigkeit hat der Nutzer "uti dominus" eines Gutes in seiner Eigenschaft als Verwalter eine Garantiestellung gemäß Art. 40, Absatz 2, StGB, auch wenn er nicht dessen Eigentümer ist. (In Anwendung des Prinzips hat das Gericht die Entscheidung über den Freispruch des Betreibers eines Agriturismo vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung aufgehoben, dem der Sturz einer Kundin, verursacht durch den Zusammenbruch des Zauns eines Areals, vorgeworfen wurde, mit der Begründung, dass der Verwalter verpflichtet ist, die Gefahren im Zusammenhang mit seiner Nutzung zu melden, aufgrund der Nähe zur Gefahrenquelle).

Folgen des Urteils

Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat wichtige Konsequenzen für die Betreiber von Handelsunternehmen und für diejenigen, die fremde Güter verwalten. Sie unterstreicht, dass die Haftung nicht nur auf den Eigentümer des Gutes beschränkt ist, sondern sich auch auf jeden erstreckt, der es nutzt. Es ist daher entscheidend, dass die Verwalter angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen und die Kunden über die Risiken informieren. Im Folgenden einige praktische Überlegungen:

  • Regelmäßige Überprüfung des Zustands der Güter und der genutzten Areale.
  • Klare Meldung möglicher Gefahren oder Risiken.
  • Schulung des Personals zur Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 51452 von 2023 stellt einen Fortschritt in der Definition der zivilrechtlichen Haftung im Strafrecht dar. Es stellt klar, dass die Verwaltung spezifische Pflichten zur Prävention und Information mit sich bringt, um die Risiken für die Nutzer zu verringern. Die Betreiber von Handelsunternehmen müssen sich daher ihrer Verantwortung bewusst sein und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci