Der Kassationshof hat mit der Entscheidung Nr. 23095 von 2020 die Beweisführung hinsichtlich der Zustellung von Zahlungsbescheiden klargestellt und die Bedeutung von Fotokopien sowie deren Gültigkeit in Abwesenheit formeller Anfechtungen hervorgehoben.
Die Verordnung Nr. 8858 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Verjährung von Zahlungsbescheiden und zur geltenden Rechtslage und hebt das Fehlen einer Fristverlängerung für den Stichtag 31. Dezember 2008 hervor.