Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Urteil Nr. 24425 von 2023: Alternative Maßnahmen zur Haft und dreijähriges Verbot der Gewährung.

Das kürzliche Urteil Nr. 24425 von 2023 klärt die Anwendbarkeit des dreijährigen Verbots der Gewährung von Strafvollzugsvergünstigungen und erweitert das Verständnis der alternativen Maßnahmen zur Haft und der Rechte der Verurteilten.