Wir analysieren das Urteil des Kassationsgerichts, das die Unterscheidung zwischen dem Verbrechen der Offenbarung von Amtsgeheimnissen und der Konkurrenz von Verbrechen skizziert, mit besonderem Augenmerk auf § 326 des Strafgesetzbuches.
Das Urteil des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Konfigurierbarkeit des Verbrechens des unerlaubten Einflussnahme-Handels, insbesondere hinsichtlich der entgeltlichen Vermittlung und ihrer Illegalität. Lassen Sie uns die Einzelheiten dieser entscheidenden Entscheidung entdecken.