Eine Überlegung zum Urteil Nr. 50447 aus dem Jahr 2023, das die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortung im Falle von Insolvenz durch Ablenkung klärt, mit besonderem Bezug auf die Gesellschafter von irregularen Gesellschaften.
Insolvenz Insolvenzstraftaten Strafrecht Urteil 50447 Verantwortung