Wir untersuchen das kürzliche Urteil Nr. 28709 von 2024, das die Frage der vorläufigen Beschlagnahme im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und dem im Gesetzesdekret Nr. 34 von 2023 vorgesehenen Grund für die Straflosigkeit klärt.
Finanzverwaltung Schuldunfähigkeit Steuerstraftaten Urteil Nr. 28709 vorläufige Beschlagnahme