Das Urteil Nr. 25648 von 2024 des Kassationsgerichts klärt die Auswirkungen der Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortung von Körperschaften und stellt fest, dass diese Löschung zur Beendigung des im d.lgs. 231/2001 vorgesehenen Delikts führt.