Das Urteil Nr. 51735 aus dem Jahr 2023 stellt klar, wie die Bewertung des Vermögensschadens in Fällen fortgesetzter Straftaten erfolgen muss, und hebt die Bedeutung hervor, jede einzelne Straftat und nicht den Gesamtschaden zu berücksichtigen.
fortgesetzte Straftat Strafrecht Urteil Nr. 51735 Vermögensschaden Verschärfung