Die Verordnung Nr. 17813 von 2024 klärt die Rechte Dritter im Falle von Beschlagnahme und Einziehung und hebt die Notwendigkeit eines vorhergehenden Verfahrens vor dem Strafgericht zur Nachweisführung des guten Glaubens hervor.
Beschlagnahme Eigentumsrecht Einziehung Ersitzung gute Treue