Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zur Verordnung Nr. 28583 von 2024: Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs wegen Abnormität.

Wir analysieren die Verordnung Nr. 28583 von 2024, die die Unzulässigkeit der Revision im Falle der Einstellung durch den GIP klärt und die Anforderungen an die Abnormität sowie die Verfahren 'de plano' hervorhebt.