Kommentar zur Verordnung Nr. 28583 von 2024: Unzulässigkeit des Rechtsmittels wegen Abnormität

Die Verordnung Nr. 28583 von 2024, die vom Kassationsgericht erlassen wurde, behandelt ein entscheidendes Thema im Strafrecht: die Anfechtbarkeit von Einstellungsverfügungen durch den Ermittlungsrichter (GIP). Diese Entscheidung, die das Interesse der Juristen geweckt hat, klärt einige grundlegende Aspekte der Unzulässigkeit des Rechtsmittels im Falle der Ablehnung des Widerspruchs der geschädigten Person.

Die rechtlichen Fragen, die der Verordnung zugrunde liegen

Zunächst betont das Gericht, dass die Einstellungsverfügung nicht mit einem Kassationsantrag angefochten werden kann, wenn sie keine Abnormitäten, weder struktureller noch funktionaler Art, aufweist. Mit anderen Worten, damit eine Verfügung als anfechtbar angesehen werden kann, muss sie notwendigerweise Anomalien aufweisen, die ihre Legitimität beeinträchtigen. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung, da es die Rechtssicherheit und die Stabilität der gerichtlichen Entscheidungen schützt.

Einstellungsverfügung nach Ablehnung des Widerspruchs der geschädigten Person - Anfechtbarkeit durch Kassation wegen Abnormität - Ausschluss – Unzulässigkeit gemäß Art. 591, Absatz 1, lit. B), StPO – Vorhandensein - Anwendbarkeit des Verfahrens "de plano" gemäß Art. 610, Absatz 5-bis, StPO - Vorhandensein. Die Einstellungsverfügung, die vom Ermittlungsrichter nach der Ablehnung des Widerspruchs der geschädigten Person erlassen wurde, ist, da sie weder strukturelle noch funktionale Abnormitäten aufweist, nicht mit einem Kassationsantrag anfechtbar, und die Unzulässigkeit, gemäß Art. 591, Absatz 1, lit. b), StPO, des möglicherweise eingelegten Rechtsmittels kann mit dem Verfahren 'de plano' gemäß Art. 610, Absatz 5-bis, StPO erklärt werden.

Das Verfahren “De Plano” und die praktischen Implikationen

Die Verordnung verweist auf die Möglichkeit, die Unzulässigkeit des Rechtsmittels durch das Verfahren “de plano” zu erklären, das im Strafprozessrecht vorgesehen ist. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Gericht, die Zulässigkeit des Rechtsmittels schnell und ohne Formalitäten zu überprüfen und eine eingehende Prüfung der Sachlage zu vermeiden, die in diesem Fall nicht gerechtfertigt wäre. Dies stellt eine wichtige Vereinfachung des Verfahrens dar, die darauf abzielt, eine effektive Verwaltung der Justiz zu gewährleisten.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 28583 von 2024 einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Modalitäten zur Anfechtung von Einstellungsverfügungen dar. Sie bestätigt die Notwendigkeit einer strengen Unterscheidung zwischen anfechtbaren und nicht anfechtbaren Maßnahmen und stärkt das Prinzip der Gesetzmäßigkeit sowie die Garantien für die beteiligten Parteien. Die Juristen müssen diesen Orientierungen besondere Aufmerksamkeit schenken, da sie die Verteidigungsstrategien und die Erwartungen an Ergebnisse im Strafverfahren erheblich beeinflussen können.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci