Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zu Urteil Nr. 23262 von 2023: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Unverjährbarkeit.

Wir analysieren das recente Urteil Nr. 23262 aus dem Jahr 2023, das die Unmöglichkeit klärt, die Verjährung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Falle einer Auslieferung zu berufen, mit einem Fokus auf die internationalen und nationalen Normen in diesem Bereich.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zu Urteil Nr. 28908 von 2024: Unverjährbarkeit des mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegten Verbrechens.

Wir analysieren das Urteil Nr. 28908 aus dem Jahr 2024, das das Thema der Unverjährbarkeit von Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, und die Anerkennung von mildernden Umständen gemäß dem Strafgesetzbuch und den geltenden Vorschriften behandelt.