Kommentar zum Urteil Nr. 23262 von 2023: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verjährungsfrist

Das Urteil Nr. 23262 vom 3. Mai 2023, erlassen vom Kassationsgericht, stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Diese Entscheidung stellt klar, dass im Falle einer Auslieferung die Verjährung des Verbrechens nicht geltend gemacht werden kann, wenn es sich um Verbrechen handelt, die die grundlegenden Rechte der Menschheit verletzen und das jus cogens verletzen.

Das Prinzip der Unverjährbarkeit

Das Gericht hat festgestellt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Mord und Folter, nicht der Verjährung unterliegen. Dieses Prinzip findet nicht nur Bestätigung im nationalen Recht, sondern auch im Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshofs, das von Uruguay ratifiziert wurde, in dem festgestellt wird, dass solche Verbrechen ohne zeitliche Begrenzung verfolgt werden müssen. Dies ist ein grundlegendes Konzept im internationalen Recht, da Verbrechen gegen die Menschlichkeit universelle Rechte verletzen und nicht ignoriert oder minimiert werden können.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Hindernisse für die Auslieferung - Verjährung des Verbrechens - Ausschluss - Gründe - Fallkonstellation. Im Falle der passiven Auslieferung kann die bereits eingetretene Verjährung nicht als Hindernis für die Auslieferung geltend gemacht werden, wenn Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stehen, die transnationale Interessen verletzen und das "jus cogens" verletzen, also jene lebenden Rechtsnormen, die von allen Staaten universell verbindlich anerkannt werden und, die an der Spitze der internationalen Rechtsordnung stehen, über jede andere Norm, sei es konventionell oder gewohnheitsrechtlich, hinausgehen, da sie im innerstaatlichen Recht durch Art. 10 der Verfassung integriert sind. (Fallkonstellation im Hinblick auf die von der uruguayischen Regierung angeforderte Auslieferung eines Bürgers dieses Landes, der damals Militär war und wegen des Mordes an einem politischen Gegner, der aufgrund erlittenen Folter gestorben ist, untersucht wird, wobei das Gericht feststellte, dass das Prinzip der Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch durch das Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshofs, ratifiziert von Uruguay, bekräftigt wird, und hervorhob, dass Art. 4 des Gesetzes vom 14. Juli 2017, Nr. 110, ausschließt, dass Ausländern, die im Ausland wegen Folterhandlungen angeklagt oder verurteilt werden, irgendeine Form von Immunität gewährt werden kann.)

Die Auswirkungen des Urteils

Die Auswirkungen dieses Urteils sind erheblich. Es stärkt nicht nur das Prinzip der individuellen Verantwortung für grausame Verbrechen, sondern stellt auch klar, dass nationale Gesetze nicht als Schutzschild genutzt werden können, um der Gerechtigkeit zu entkommen. Insbesondere hebt Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Juli 2017, Nr. 110, hervor, dass keine Form von Immunität für Ausländer, die der Folter beschuldigt werden, anerkannt werden kann. Dies stellt einen grundlegenden Schritt in Richtung eines gerechteren und faireren Rechtssystems dar.

  • Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  • Prinzip der individuellen Verantwortung.
  • Keine Immunität im Falle von Folter.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 23262 von 2023 eine wichtige rechtliche Klarstellung im Hinblick auf Auslieferung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit, die Verantwortlichen für solche Verbrechen ohne Ausnahme zu verfolgen und trägt somit zum Aufbau eines Rechtssystems bei, das die grundlegenden Rechte der Menschheit schützt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass jeder Staat diese Prinzipien übernimmt und somit Gerechtigkeit und Wahrheit für die Opfer von Gräueltaten gewährleistet.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci