Das recente Urteil hat klargestellt, dass im Strafvollzug nach Art. 41-bis kein subjektives Recht auf den Versand von Paketen durch die Insassen besteht. Lassen Sie uns die rechtlichen Implikationen dieser Entscheidung analysieren.
Artikel 41-bis italienische Rechtsprechung Rechte der Gefangenen Strafrecht Urteil