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Urteil Nr. 15153/2022: Das Recht der Gefangenen auf den Versand von Postpaketen.

Das recente Urteil hat klargestellt, dass im Strafvollzug nach Art. 41-bis kein subjektives Recht auf den Versand von Paketen durch die Insassen besteht. Lassen Sie uns die rechtlichen Implikationen dieser Entscheidung analysieren.