Das recente Urteil Nr. 51399 aus dem Jahr 2023 hebt die Rechtmäßigkeit der Einbehaltung der Korrespondenz für Gefangene, die dem Regime gemäß Art. 41-bis unterliegen, hervor und betont die verfassungsmäßigen Rechte sowie die Sicherheitsbedürfnisse.
Art. 41-bis Freiheit Korrespondenz Rechtsprechung Sicherheit