Der Kassationsgerichtshof präzisiert die Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der besonderen Geringfügigkeit auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis und schließt ihn aufgrund der Nichthabitualität des Verhaltens aus.
Führerscheinfreies Fahren Geringfügigkeit der Tat Kassation Strafbarkeit Wiederholungstäter