Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Fahren ohne Führerschein und Geringfügigkeit der Tat: Kommentar zu Urteil Nr. 28657 von 2024.

Der Kassationsgerichtshof präzisiert die Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der besonderen Geringfügigkeit auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis und schließt ihn aufgrund der Nichthabitualität des Verhaltens aus.