Der Kassationsgerichtshof präzisiert mit dem Urteil Nr. 28269 vom 31. Mai 2023 die Kriterien für die Einstufung des mindernden Umstands des Schadens von besonderer Geringfügigkeit im Kontext des Verbrechens des Raubes und hebt die Bedeutung einer umfassenden Bewertung des schädlichen Ereignisses hervor.