Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Urteil Nr. 27466 von 2024: Die Rücknahme der Klage im Zivilrecht gilt nicht für das Strafrecht.

Das recente Urteil des Kassationsgerichts klärt die Bedeutung der Unterscheidung zwischen der Rücknahme der Klage im Zivil- und Strafrecht und hebt hervor, dass das Engagement, die Klage im zivilrechtlichen Bereich zurückzunehmen, im Strafprozess keine Gültigkeit hat.