Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur Nichtanfechtbarkeit des Urteils über die Nichtdurchführung gemäß Art. 420-quater der Strafprozessordnung und hebt das Prinzip der Taxativität der Rechtsmittel und die Auswirkungen auf die Angeklagten hervor.