Das Urteil Nr. 28917 aus dem Jahr 2024 bietet bedeutende Anhaltspunkte zur Strafmilderung im beschleunigten Verfahren und klärt das Fehlen von Nichtigkeiten auch im Falle der vorzeitigen Festlegung der Strafe durch den entscheidenden Richter.
Wir analysieren das kürzlich ergangene Urteil Nr. 14024 aus dem Jahr 2024, das die Auswirkungen der Koexistenz des beschleunigten und des ordentlichen Verfahrens in pluralsubjektiven Prozessen klärt und die Bedeutung der Unterscheidung der Beweisregime hervorhebt.