Das kürzliche Urteil des Berufungsgerichts Rom verdeutlicht die Bedeutung der Wohnsitzangabe bei der Anfechtung von Urteilen für abwesende Angeklagte und hebt die Pflicht zur gleichzeitigen Einreichung mit dem Berufungsantrag hervor.
abwesender Angeklagter Berufung Urteil Verteidigungsrecht Wohnsitz