Abwesender Angeklagter und Wohnsitz: Analyse des Urteils Nr. 27774 von 2024

Das Urteil Nr. 27774 vom 23. Mai 2024, erlassen vom Berufungsgericht Rom, bietet eine interessante Betrachtung des Themas der Berufung für abwesende Angeklagte. Das Gericht hat die Berufung von C. D. R. zurückgewiesen und die Bedeutung der Erklärung oder Wahl des Wohnsitzes hervorgehoben, die gemäß Artikel 581, Absatz 1-quater der Strafprozessordnung gleichzeitig mit dem Berufungsantrag vorgelegt werden muss.

Der Normative Kontext

Die italienische Gesetzgebung, insbesondere Artikel 581 der Strafprozessordnung, legt eindeutig die Modalitäten der Anfechtung von Urteilen fest, insbesondere in Bezug auf abwesende Angeklagte. Diese Norm ist grundlegend, da sie die Rechte und Pflichten der am Verfahren beteiligten Parteien definiert und gleichzeitig die Achtung der Verteidigungsrechte und das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet.

Abwesender Angeklagter - Pflicht gemäß Artikel 581, Absatz 1-quater, StPO - Notwendigkeit, dass die Erklärung oder Wahl des Wohnsitzes gleichzeitig mit dem Berufungsantrag eingereicht wird - Vorhandensein - Gründe - Folgen. Im Hinblick auf die Anfechtung eines Urteils gegen einen abwesenden Angeklagten muss die Erklärung oder Wahl des Wohnsitzes gemäß Artikel 581, Absatz 1-quater, StPO gleichzeitig mit dem Berufungsantrag eingereicht werden, da es sich um eine unverzichtbare Bekundung des bewussten Willens handelt, Berufung einzulegen, sodass die spätere Einreichung, auch wenn sie vor Beginn des Berufungsverfahrens erfolgt, die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge hat.

Die Folgen des Urteils

Das Gericht hat hervorgehoben, dass das Fehlen der Erklärung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Berufung zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er die Bedeutung der Bekundung des Willens zur Anfechtung durch den Angeklagten unterstreicht. In der Praxis muss der abwesende Angeklagte sicherstellen, dass sein Wille, das Urteil anzufechten, klar und dokumentiert ist, um zu vermeiden, dass eventuelle Verzögerungen bei der Einreichung solcher Dokumente sein Recht auf Verteidigung beeinträchtigen.

  • Bedeutung der zeitgerechten Einreichung der Dokumente.
  • Verpflichtung zu klarer Kommunikation seitens des Angeklagten.
  • Risiko der Unzulässigkeit im Falle einer fehlerhaften Einreichung.

Fazit

Das Urteil Nr. 27774 von 2024 bekräftigt ein grundlegendes Prinzip des Strafverfahrens: die Notwendigkeit, die festgelegten Verfahren einzuhalten, um das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten. Die Wahl eines Wohnsitzes muss rechtzeitig und präzise erfolgen, um den bewussten Willen des Angeklagten zur Anfechtung eines Urteils zu unterstreichen. Dies schützt nicht nur das Recht des Angeklagten, sondern gewährleistet auch die Effizienz des Justizsystems, indem es Überlastungen und Verzögerungen in den Berufungsverfahren vermeidet.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci