Die Analyse des kürzlich ergangenen Urteils Nr. 48560 von 2023 bietet wichtige Anhaltspunkte zur Konfigurierbarkeit der persönlichen Begünstigung im Zusammenhang mit dem assoziativen Delikt und klärt die notwendigen Bedingungen sowie die Unterscheidung zur Beihilfe.
Das Urteil Nr. 14403 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Konfigurierbarkeit des Verbrechens der mafiaähnlichen Vereinigung in anderen Gebieten als den Herkunftsgebieten und schließt die Notwendigkeit der Außendarstellung der Einschüchterungskraft aus.