Urteil Nr. 48560 von 2023: Die persönliche Begünstigung im Kontext des vereinigten Verbrechens

Das Urteil Nr. 48560 vom 4. Juli 2023, das am 6. Dezember desselben Jahres hinterlegt wurde, stellt eine bedeutende Gelegenheit zur Reflexion über das Thema der persönlichen Begünstigung im Zusammenhang mit den gemäß Art. 416-bis des Strafgesetzbuches vorgesehenen Vereinigungsdelikten dar. Der Kassationsgerichtshof hat sich mit dieser Entscheidung zu einem Fall geäußert, in dem eine Person beschuldigt wurde, einem Mitglied einer Mafia-Organisation geholfen zu haben, indem sie den Ermittlungen der Behörden entging.

Die Konfigurierbarkeit der persönlichen Begünstigung

Das Gericht hat klargestellt, dass das Verbrechen der persönlichen Begünstigung konfigurierbar ist, wenn das Verhalten des Handelnden darauf abzielt, einem Teilnehmer zu helfen, sich den Ermittlungen zu entziehen, jedoch ohne die Absicht, sich mit "animus socii" an der kriminellen Handlung zu beteiligen. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er die persönliche Begünstigung klar vom Beihilfe zum vereinigten Verbrechen unterscheidet.

Das Verbrechen der persönlichen Begünstigung ist während der Begehung des vereinigten Verbrechens gemäß Art. 416-bis StGB konfigurierbar, wenn das Verhalten des Handelnden von der Absicht getragen wird, dem Teilnehmer zu helfen, den Ermittlungen der Behörde zu entkommen, und nicht von dem Willen, mit "animus socii" an der kriminellen Handlung teilzunehmen. (Falle, in der das Verbrechen der persönlichen Begünstigung aufgrund eines Verhaltens, das im Wiederbeschaffen und Übergeben eines Abhörgeräts zugunsten eines Teilnehmers an einer Mafia-Organisation bestand, als gegeben erachtet wurde).

Die rechtlichen Implikationen

Dieses Urteil fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Unterscheidung zwischen Begünstigung und Beihilfe zu einem Verbrechen von grundlegender Bedeutung ist. Gemäß Art. 110 des Strafgesetzbuches impliziert die Beihilfe von Personen zu einem Verbrechen eine aktive Zusammenarbeit, während im Falle der persönlichen Begünstigung die Haltung des Handelnden lediglich Unterstützung zugunsten des bereits in das Verbrechen involvierten Subjekts ist. Die folgenden Überlegungen können helfen, die Situation zu klären:

  • Die Begünstigung erfordert keine aktive Teilnahme an der kriminellen Handlung.
  • Der begünstigende Akteur muss mit der Absicht handeln, die Ermittlungen zu behindern.
  • Die strafrechtliche Verantwortung kann auch für Handlungen entstehen, die anscheinend nicht direkt mit dem Hauptverbrechen verbunden sind.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 48560 von 2023 bietet einen wichtigen Interpretationsschlüssel für Juristen und Bürger bezüglich der Konfigurierbarkeit der persönlichen Begünstigung innerhalb der vereinigten Verbrechen. Es betont, wie der Wille, einem Teilnehmer zu helfen, den Ermittlungen zu entkommen, eine strafrechtlich relevante Handlung darstellen kann, unabhängig von der Absicht, an der kriminellen Handlung teilzunehmen. Diese Klarstellung ist sowohl für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit als auch für die korrekte Anwendung der Strafnormen von grundlegender Bedeutung.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci