Der Kassationsgerichtshof klärt die Kriterien für die Gewährung des Vorteils der Nichtnennung der Verurteilung im Strafregister und schließt die Bewertung der Art des Verbrechens aus.
Das Urteil des Kassationsgerichts bietet wichtige Anhaltspunkte zum Erkennen des Vorteils der Nichtnennung der Verurteilung im Strafregister und hebt die Rechte der Angeklagten sowie die Pflichten der Richter bei der Begründung ihrer Entscheidungen hervor.