Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Urteil Nr. 14073 von 2024: Die Straflosigkeit wegen besonderer Geringfügigkeit der Tat und die Gewohnheit des Verhaltens.

Analyse des Urteils Nr. 14073 aus dem Jahr 2024 bezüglich der Nichtbestrafbarkeit wegen besonderer Geringfügigkeit der Tat, mit Fokus auf die Gewohnheit des Verhaltens und die Kriterien zur Feststellung früherer Handlungen.