Wir analysieren das Urteil Nr. 14840 von 2022 des Kassationsgerichts in Bezug auf die Regelung der Haftung von juristischen Personen gemäß Gesetz Nr. 231 von 2001 und vertiefen den Ausschluss der Bewährung für juristische Personen.
Bewährungsstrafe Gesetzesdekret 231 Haftung von Einrichtungen Strafrecht Urteil des Kassationsgerichts